Amt für Gemeindedienst kompetent in Sachen Ehrenamt
Gemeindeentwicklung ist das zentrale Thema, an dem alle Mitarbeitenden des Amtes für Gemeinde-dienst mitwirken. Sie arbeiten auf den verschiedensten Aufgabengebieten an vielfältigen Themen und betrachten Gemeindeentwicklung dadurch aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Allen ist bewusst, dass Gemeindeentwicklung - auf welchem Gebiet auch immer - nur gelingt durch Menschen, die sich ehrenamtlich in den Gemeinden / in der Kirche engagieren.
Ehrenamtliches Engagement zu fördern, es zu vernetzen, um auch künftig den missionarischen Auftrag erfüllen zu können, ist das Bestreben des afg.
Im Zuge der Neuausrichtung des afg entstand der Tetraeder. Er stellt die verschiedenen Zugangsmöglichkeiten zur Gemeindeentwicklung und deren Schwerpunkte bildlich dar.
"PraxisHilfe Ehrenamt" - neue Arbeitshilfe zum Ehrenamtsgesetz der ELKB
In der PraxisHilfe Ehrenamt finden Sie in übersichtlicher Form:
- die aktuellen Gesetzestexte zum Thema Ehrenamt,
- Hilfestellung für Gestaltung eines guten Rahmens zur Zusammenarbeit,
- Impulse für Gespräche,
- Anregungen zum Gestalten von Anfang und Ende eines Engagements,
- Tipps zum guten Informationsfluss und vieles mehr.
Sie ist kostenlos (gegen eine Versandkostenpauschale) zu beziehen über bestellung(at)afg-elkb.de
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Fachbeirats Ehrenamt: www.ehrenamt-evangelisch-engagiert.de!
Ehrenamtsgesetz
In allen Bereichen kirchlicher Arbeit spielen ehrenamtlich Engagierte eine entscheidende Rolle. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern hat im Jahr 2001 das Ehrenamtsgesetz beschlossen. Im Jahr 2010 wurden die Ausführungen zum Ehrenamtsgesetz komplett überarbeitet und sind nun als PraxisHilfe Ehrenamt erhältlich. Außerdem gibt es alle rechtlichen Regelungen zum Ehrenamt in unserer Kirche auch als Auszug aus der PraxisHilfe (außer Versicherungsfragen). Informieren Sie sich auf www.ehrenamt-evangelisch-engagiert.de
Das Ehrenamtsgesetz hat folgenden Fokus (der in der Preisverleihung zum Ehrenamtspreis 2011 aufgenommen wird):
"Ziel ist es, ehrenamtliche Tätigkeit in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zu fördern und die Dienstgemeinschaft von ehren-, haupt- und nebenamtlichen kirchlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen (Art 12 und 15 Kirchenverfassung) zu stärken."
Folgende Stichworte werden im Ehrenamtsgesetz besprochen: Fortbildung / Vertretung, Verschwiegenheit / Finanzen und Auslagen, Versicherung und Schutz / Nachweis, Gewinnung / Beauftragung , Begleitung.
Es wurde vergangenes Jahr im Auftrag der ELKB vom Fachbeirat Ehrenamt herausgegeben und ist in unserem Haus erhältlich (auch in höheren Stückzahlen).
PraxisHilfe zum Ehrenamtsgesetz (pdf)
Freiwilligensurvey Deutschland / Freiwilligensurvey Bayern - Ergebnisse und Trends
Der 3. Freiwilligensurvey (erhoben 2009) stellt detaillierte Informationen zum frei-willigen, bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagement der deutschen Wohnbevölkerung zur Verfügung. Befragt wurden deutschlandweit mehr als 20.000 Personen.
Erstmals können mit der vorliegenden Untersuchung einzelne Trends und Entwicklungen über einen Zeitraum von 10 Jahren erfasst werden.
Zwei Ergebnisse u. a.:
- Jeder Dritte über 14 Jahren (36 Prozent der Gesamtbevölkerung) ist freiwillig tätig.
- Ein weiteres Drittel ist zum Engagement bereit, wenn die richtige Anfrage / Situation vorliegt.
Ergebnisse und Trends für Bayern sind im Freiwilligensurvey Bayern 2009 des "Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen" festgehalten.
Ergebnisse und Trends für Deutschland sind im "Monitor Engagement" veröffentlicht.
Ehrenamtsnachweis
Ehrenamtliche sind aus der kirchlichen Arbeit nicht wegzudenken. Mehr als 140.000 Menschen engagieren sich in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ehrenamtlich für ihre Gemeinde oder für übergemeindliche Einrichtungen. In ganz unterschiedlicher Weise, in vielen Bereichen und oft über Jahre hinweg bringen sie ihre Ideen und Kompetenzen ein und gestalten kirchliches
Leben maßgeblich mit.
Mit dem „Ehrenamtsnachweis Bayern. Engagiert im sozialen Bereich“ gibt es nun die Möglichkeit, den Ehrenamtlichen zu danken, die sich in Ihrer Gemeinde oder Ihrer Einrichtung sozial engagieren. Der Ehrenamtsnachweis dokumentiert das Engagement und die dafür eingebrachten Kompetenzen.
Weiteres zu Modalitäten, Ansprechpartnern und Verfahren können Sie dem Informations-Flyer entnehmen.








